Kohlenstoffmonoxid (CO) ist ein hochgiftiges, geruch- und farbloses Gas, das bei Verbren-nungsprozessen, wie etwa von KFZ-Motoren, emittiert wird. Aus diesem Grund sind Garagen natürlich oder mechanisch so zu lüften, dass gesundheitsschädliche Schadstoffkonzentrationen vermieden werden.
Garagen mit mehr als 250 m² Nutzfläche sind gemäß der gesetzlich verbindlichen OIB-Richtlinie 3 für Hy-giene, Gesundheit und Umweltschutz mit adäquaten Messeinrichtungen auszustatten, die bei Überschreiten bestimmter gesundheitsschädlicher CO-Konzentrationen Maßnahmen zu deren Reduktion einleiten (z. B. Aktivierung einer mechanischen Lüftungsanlage) und Alarm auslösen.
In der novellierten ÖNORM M 9419:2017 werden im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygie-ne Mindestanforderungen an Anlagen zur Überwachung der CO-Konzentration in Garagen oder Garagentei-len festgelegt, die mit mechanischen Lüftungsanlagen ausgestattet sind.